Chronik und Flyer

50 Jahre Ikebana in Biberach

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1968 Unter der Leitung von Marianne Sikora-Schoeck bildete sich eine Gruppe Ikebana-Interessierter, die sich zu regelmäßigem Ikebana-Unterricht nach den Regeln der Sogetsu-Schule traf. Von Beginn an wurden hochrangige nationale und internationale Lehrer zum Unterricht eingeladen, die moderne und traditionelle Stilarten des Ikebana vorstellten und lehrten.

1972 Erste große Ausstellung im Pestalozzihaus in Biberach

1977 Beitritt zu Ikebana-International Tokio, Chapter #174. Diese Vereinigung war 1956 von der Amerikanerin Ellen Gordon Allen gegründet worden und ist heute weltweit in Chaptern vertreten. Dies bedeutete, dass es neben der Sogetsu-Schule auch andere Ikebana-Schulen in Biberach geben musste. Heute sind im Chapter Biberach fünf verschiedene Ikebana-Stilrichtungen vertreten.

1978 10 Jahre Ikebana in Biberach, Ausstellung und Vorführungen mit zahlreichen Gästen in der Stadthalle Biberach.

1981 Vereinsgründung als freigemeinütziger Verein unter dem Namen „Ikebana-International Biberach e.V.“ mit Eintrag in das Vereinsregister der Stadt Biberach. Vereinszweck: „Sinn und Zweck von Ikebana International Biberach e.V. soll sein, die Verbreitung und Förderung von Ikebana (die Kunst des japanischen Blumensteckens) sowie verwandter Kunstformen durch Demonstrationen, durch lokale Ausstellungen und Beteiligung an überregionalen Ausstellungen, durch Schulung von Mitgliedern und Nichtmitgliedern, durch Publikationen und durch Pflege deutscher und internationaler Kontakte im Sinne der Völkerverständigung.“

1981 Gründung des Ikebana-Bundes-Verbandes IBV (mitinitiiert durch Marianne Sikora-Schoeck). Zahlreiche Biberacher/innen wurden Mitglieder und haben dadurch die Möglichkeit, an nationalen Ausstellungen, z.B. BUGA, IGA usw. sowie am jährlich stattfindenden dreitägigen Kongress mit Fortbildung teilzunehmen.

1993 25 Jahre Ikebana in Biberach, Ausstellung, Vorführungen, Unterricht, kulturelles Bei-programm in der Biberacher Stadthalle. Teilnahme zahlreicher nationaler und internationaler Gäste.

Weitere große Ausstellungen:

1990 Komödienhaus
1995 Schloss Ummendorf
1999 Schloss Ummendorf
2006 Komödienhaus
2013 Komödienhaus

2004 Beteiligung an der Organisation des Europäischen Kongresses von Ikebana International Tokio in Basel und Workshop für internationales Publikum: „Teaching Ikebana to children“

Teilnahme an vielen Ausstellungen im In- und Ausland, z.B. auch in Partnerstädten Biberachs – oft mit Vorführungen und Workshop-Leitung.

2010 Ehrenamtspreis der Stadt Biberach in der Sparte „Kunst und Kultur“
Seit Beginn 1968 ließen sich Biberacherinnen zu Ikebana-Lehrerinnen ausbilden, die dann regelmäßig Unterrichte in den Volkshochschulen Biberachs und anderen oberschwäbischen Städten anboten. Für kulturelle Veranstaltungen in der Stadt Biberach, z. B. durch Kulturamt, Volkshochschule, Kirchen, Jugendmusikschule, Jugendkunstschule, Hochschule, Bischof-Sproll-Bildungszentrum, Vereine und weitere öffentliche Einrichtungen wurden über Jahrzehnte zahlreiche Großarrangements erstellt. Dafür wurde dem Verein „Ikebana International Biberach e.V.“ im Jahr 2010 der Ehrenamtspreis der Stadt Biberach in der Sparte „Kunst und Kultur“ verliehen.

Der gemeinnützige Verein bietet Mitgliedern jährlich acht Übungstreffen kostenfrei in den Räumen der vhs an, die von erfahrenen Ikebana-Kräften geleitet werden. Daneben können Bücher der Vereinsbibliothek und Materialien, z.B. Gefäße, zum persönlichen Gebrauch ausgeliehen werden. Nichtmitglieder können diese Veranstaltungen zur Information und zum Kennenlernen nutzen.
Mindestens einmal jährlich wird ein auswärtiger Ikebana-Meister/in zu öffentlicher Vorführung und Workshop eingeladen.

Durch die Mitgliedschaft bei Ikebana International Tokio können Reiselustige weltweit an Ikebana-Schulungen, -Kongressen und -Treffen teilnehmen sowie sich an Ausstellungen beteiligen.

Ikebana und Kinder
Ab 1992 kam ein neuer Schwerpunkt durch die Gründung der JugendKunstschule JUKS hinzu, in der wir Japanisches Blumenarrangieren mit Kindern einführen und erproben konnten. Unser Erfahrungsschatz hat uns Mut gemacht, beim Europäischen Kongress 2004 in Basel das Thema in der Hoffnung vorzustellen, dass auch andere diesen Weg beschreiten – was heute keine Seltenheit mehr ist.
In den dritten Klassen der Braithschule unterrichten wir im Kunstunterricht Ikebana; während der Internationalen Musischen Tagung IMTA 2016 in Biberach stellten wir unser Konzept vor. Heute bieten wir regelmäßig Kinder-Ikebana in Kooperation mit der vhs-Biberach an.

An neuen Aufgaben fehlt es nicht. So unterrichten wir seit 2017 Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam – Inklusion – oder bieten Kurse für Senioren an.

Die 41 Mitglieder unseres gemeinnützigen Biberacher Vereins haben sich zudem etwa zur Hälfte dem Ikebana Bundesverbands und unserem Chapter von Ikebana International Tokio angeschlossen. Hinzu kommen außerdem 20 auswärtige Mitglieder unseres Ikebana International Chapters Germany-South #174.

Wir glauben durch unseren Einsatz den internationalen Leitspruch von Ikebana „Freundschaft durch Blumen“ zu verwirklichen. In ganz Deutschland gibt es keine Stadt unserer Größe, in der Ikebana schon so lange regelmäßig und aktiv gepflegt wird.

 

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Auszug aus der Satzung von Ikebana International Biberach e.V.

Paragraf 2: Zweck des Vereins

1. Sinn und Zweck von Ikebana International Biberach e.V. soll sein, die Verbreitung und Förderung von Ikebana (die Kunst des japanischen Blumensteckens) sowie verwandter Kunstformen durch Demonstrationen, durch lokale Ausstellungen und Beteiligung an überregionalen Ausstellungen, durch Schulung von Mitgliedern und Nichtmitgliedern, durch Publikationen und durch Pflege deutscher und Internationaler Kontakte im Sinne der Völkerverständigung.

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ferner darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3. Politische, rassische oder religiöse Zwecke dürfen innerhalb des Vereins nicht angestrebt werden.